12. August 2026·Sportschau

Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig

Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig. Was die Klubs aus Leverkusen und Wolfsburg sowie aus Leipzig und Hannover angeht, sieht die Behörde Nachholbedarf.

Footygram zeigt eine kurze redaktionelle Zusammenfassung. Den vollständigen Artikel findest du auf sportschau.de.

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12. August 2026DeutschBundesliga
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